Die Leistungen eines Steuerberaters werden grundsätzlich nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) abgerechnet.
Diese orientiert sich an der Leistungsfähigkeit des Mandanten, nach Arbeitsaufwand des Steuerberaters, Wert des Objektes oder Art der Aufgabe.
Die Steuerberatervergütungsverordnung wird von mir in einzelnen Positionen durch schriftliche Vergütungsvereinbarungen ergänzt (§ 4 StBVV).
Betriebswirtschaftliche Beratungen, die keine Steuerberatung darstellen, werden nicht nach der StBVV abgerechnet, sondern nach individuellen Stundensätzen (§§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB).
Mein Honorar wird zum Fälligkeitstermin durch die von Ihnen erteilte SEPA-Lastschriftvereinbarung von Ihrem Bankkonto abgebucht.
Sollten Sie vorab hierzu Fragen haben, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung.
FORDERN SIE AUF JEDEN FALL IHR PERSÖNLICHES ANGEBOT AN!