Sie müssen für das Finanzamt oder wollen für sich selbst Aufzeich- nungen führen und sind nicht verpflichtet einen handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Jahresabschluss (Bilanz) aufzustellen?
Dann erstelle ich Ihnen eine Gewinnermittlung auf der Grundlage Ihrer betrieblichen Belege.
Zu diesen Leistungen gehören unter anderem:
Vor Fertigstellung der Gewinnermittlung vereinbare ich mit Ihnen einen Termin für eine Vorbesprechung der Gewinnermittlung bei Ihnen vor Ort, in welcher ich Sie über die Wertansätze informiere und Sie bei eventuell vorhandenen steuerlichen Wahlrechten um Ihre Entscheidung bitten werde.
Sie erhalten von mir nach Fertigstellung der Gewinnermittlung drei Exemplare zur eigenen Verwendung.
Mein Honorar pro Gewinnermittlung
(Kanzleipreisliste)
Jahreswert* (= Einnahmen oder höhere Ausgaben) |
bei gleichzeitigem Buchhaltungsauftrag Tabelle B 12,5/10**
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ohne Buchhaltungsauftrag Tabelle B 15,0/10**
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50.000 € | 262,50 € | 315,00 € |
100.000 € | 366,25 € | 439,50 € |
150.000 € | 471,25 € | 565,50 € |
200.000 € | 550,00 € | 660,00 € |
* Hinweis:
Fordern Sie auf jeden Fall Ihr individuelles Angebot an, da die oben angegebenen Jahreswerte* und auch der Tabellensatz** nur exemplarisch sind, und Ihnen lediglich eine grobe Übersicht über die Honorarentwicklung bei ansteigenden Jahreswerten geben sollen.