Sie haben Arbeitnehmer beschäftigt und sind mit der Lohnbuchhaltung in Folge der ständigen Rechtsänderungen überfordert?
Dann übernehme ich für Sie gerne die Erstellung der Lohnbuchhaltung.
Hierzu gehören nicht nur die Lohnabrechnungen für die Arbeitnehmer, sondern auch die Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen an die Finanzämter und der Beitragsnachweise an die Krankenkassen.
Des Weiteren beantrage ich für Sie bei Vorlage des "gelben Scheins" die Lohnkostenerstattungen im Krankheitsfall bei der jeweils zuständigen Krankenkasse.
Ihr Vorteil: Die Übernahme der Lohnbuchhaltung durch mich führt bei Ihnen zu einer erheblichen Entlastung und gibt Ihnen mehr Zeit Ihren produktiven Tätigkeiten nachzugehen.
Zu meinen Leistungen gehört unter anderem:
Mein monatliches Honorar*
(Kanzleipreisliste)
Tätigkeit | Honorar | Anmerkung |
(netto) | ||
- Erstmalige Einrichtung der Lohnbuchhaltung (inkl. Anforderung der Betriebs- nummer, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft und Teilnahmeerklärung zur Datenübermittlung des Finanzamtes) |
150,00 € | einmalig |
- Lohnabrechnung mit var. Bestandteilen / Std.-Lohn |
12,50 € | pro Arbeitnehmer |
- Eintritt eines Arbeitnehmers (AN) |
15,00 € | pro Arbeitnehmer |
- Änderung Daten AN (z.B Adresse) |
5,00 € | pro Arbeitnehmer |
- Austritt eines AN (inkl. Entgeltbesch.) |
15,00 € | pro Arbeitnehmer |
- sonstige Bescheinigung 12,50 € - |
25,00 € | max. /Stück |
- Neuanlage Krankenkasse (inkl. Einzugsermächtigung) |
15,00 € | |
- Auslagenpauschale | 20% | max. 20€ |
- DATEV-Gebühren laut Einzelnachweis |
||
- Meldung Berufsgenossenschaft (jhl.) |
40,00 € | |
* Die Honorarangaben beziehen sich NICHT auf Baulohn.